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Brandschutz am Messestand

Brandschutz am Messestand - Standbaumaterialien, Ausschmückungen und Standabdeckungen (Bilder: BRUNS)

Verlegung des Bodenbelags auf der Messe in München
Dekoratives Moos am Messestand
Deckensegel am Messestand

TEIL 2: Brandschutz am Beispiel Messeschauplatz München 

 

Anforderungen an Standbau und Materialien

Bei der Planung und Gestaltung von Messeständen auf deutschen Messeschauplätzen spielen Brandschutzvorschriften eine entscheidende Rolle. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit von Ausstellern und Besuchern. Dies beeinflusst sowohl die Wahl der Materialität als auch die Gestaltung des Messestandes.

 

 

STANDBAUMATERIALIEN


Eine der grundlegenden Anforderungen betrifft die Auswahl der Materialien für den Standbau. Leicht entflammbare Materialien sind nicht zugelassen, da sie das Risiko eines Brandes erhöhen. Stattdessen müssen Materialien verwendet werden, die schwer entflammbar oder sogar brandsicher sind. Dies umfasst beispielsweise spezielle Brandschutzplatten für Wände und Decken, feuerhemmende Beschichtungen für Holz- und Textiloberflächen sowie feuerfeste Bodenbeläge.

Schwerentflammbare Materialien, die auf Messen verwendet werden, müssen bestimmte Qualitätsstandards erfüllen, um den Brandschutzanforderungen gerecht zu werden. Hier sind einige wichtige Qualitätsmerkmale:

  • Brandschutzzertifizierung: Die Materialien müssen entsprechende Zertifizierungen für ihre Brandschutzeigenschaften haben. In Deutschland werden solche Zertifikate oft nach den Normen DIN 4102 (B1-Klassifizierung) oder DIN EN 13501 (Euroklassen) vergeben.  

Beispiel Pflanzen am Messestand: Abgeschnittene Bäume und Pflanzen sind nur im grünen Zustand auf dem Messestand zu Dekorationszwecken zugelassen. Wenn während der Dauer der Veranstaltung festgestellt wird, dass Bäume und Pflanzen austrocknen und dadurch leicht entflammbar werden (DIN 4102 B3), sind diese zu entfernen. Bäume müssen bis etwa 0,5 m über dem Boden astfrei sein. Laub- und Nadelgehölze dürfen nur mit feuchtem Wurzelballen verwendet werden.

  • Reaktionsverhalten im Brandfall: Schwerentflammbare Materialien sollten im Brandfall ein begrenztes Brandverhalten aufweisen. Das bedeutet, dass sie nicht oder nur sehr langsam brennen, wenig Rauch entwickeln und keine brennenden Tropfen oder Partikel abgeben.
  • Widerstandsfähigkeit gegen Feuer: Die Materialien sollten eine gewisse Zeit lang einem direkten Feuer standhalten können, ohne dabei in Flammen aufzugehen.
  • Langfristige Stabilität: Schwerentflammbare Materialien sollten auch nach längerem Gebrauch und unter verschiedenen Umweltbedingungen ihre Brandschutzeigenschaften beibehalten.
  • Umweltverträglichkeit: Es ist wichtig, dass die schwerentflammbaren Materialien keine gesundheits- oder umweltschädlichen Stoffe enthalten und keine gefährlichen Dämpfe oder Gase freisetzen.
  • Kennzeichnung und Dokumentation: Die Materialien sollten klar und eindeutig als schwerentflammbar gekennzeichnet sein. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die entsprechenden Zertifikate und Testberichte für die Materialien verfügbar sind und auf Anfrage vom Aussteller oder Messebauunternehmen vorgelegt werden können. Daher müssen Messebauunternehmen die Verwendung spezieller Materialien wie beispielsweise Mooswände für den Innenbereich auch im Vorfeld von der Messegesellschaft genehmigen lassen, indem sie die entsprechenden Zertifikate vorlegen. Des Weiteren müssen während des Aufbaus alle auf Gültigkeit geprüften Brandschutzzertifikate mitgeführt werden und ggfs. bei der Begehung durch die Feuerwehr vorgezeigt werden. Da die Zertifikate nur eine limitierte Gültigkeit haben, müssen für alte wiederverwendete Bauteile mitunter aktuelle Zertifikate der Hersteller nachgefordert werden.

 

Beispiel Messe München GmbH:

Auf dem Messegelände in München gelten beispielsweise für den Nachweis von Baustoffen nur zwei feste Grundsätze:

  1. Dekorationen/Ausschmückungen 

    Sämtliche für Ausschmückungszwecke verwendeten Materialien müssen mindestens schwer entflammbar (nach DIN 4102 oder DIN EN 13501-1) sein – das Prüfzeugnis ist vorzulegen. Soll diese Eigenschaft nachträglich erreicht werden, ist dies nur in geringen Mengen und in Absprache mit der Branddirektion München mit einem amtlich zugelassenen Flammschutzmittel unter Beachtung der Verarbeitungshinweise möglich. Leicht entflammbare, brennend abtropfende, abschmelzende oder toxische Gase bildende Materialien dürfen nicht verwendet werden.

    Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit im eingebauten Zustand ist zu erbringen. Die Verwendung – im Brandfall stark rußender – Kunststoffe (z.B. Polystyrol, PU-Schäume, Styropor usw.) ist nicht zulässig.
     

  2. Standabdeckungen, egal welcher Größe
    Standabdeckungen sind generell mindestens schwer entflammbar und nicht brennend abtropfend (nach der DIN 4102 oder nach der DIN EN 13501-1) auszuführen und ab einer zusammenhängend überdeckten Fläche von 30 m2 mit einer Sprinkleranlage zu versehen.
     

Standbaumaterialien hingegen benötigen bei der Messe München keinen Nachweis. 

 

ELEKTRO


Darüber hinaus müssen elektrische Installationen strengen Sicherheitsstandards entsprechen, um Kurzschlüsse und Brände zu verhindern. Dies bedeutet, dass alle elektrischen Geräte und Verkabelungen fachgerecht installiert und regelmäßig gewartet werden müssen. Überlastete Steckdosen und unsachgemäß verlegte Kabel sind potenzielle Brandgefahren und müssen vermieden werden.

 

GESTALTUNG DES MESSESTANDES


Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Gestaltung des Messestands selbst. Es müssen ausreichend breite Fluchtwege vorhanden sein, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen. Auch die Platzierung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen muss sorgfältig geplant werden, damit sie im Bedarfsfall sofort einsatzbereit sind.

 

 

Zusammenarbeit mit Standbauunternehmen: Ein Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung von Brandschutzvorschriften auf Messen

 

Bevor eine Messeplanung konkretisiert wird, ist es daher essenziell, die Genehmigung der Messegesellschaft einzuholen. Durch die frühzeitige Beantragung der Genehmigung kann sichergestellt werden, dass genügend Zeit für eventuelle Anpassungen oder Ergänzungen des Plans bleibt.
Bei der Umsetzung all dieser Anforderungen spielt die Zusammenarbeit mit erfahrenen Standbauunternehmen eine entscheidende Rolle. Diese verfügen über das nötige Know-how und die Erfahrung, um Messestände unter Berücksichtigung aller Brandschutzvorschriften zu entwerfen und zu bauen. Sie arbeiten eng mit den Messeveranstaltern und den örtlichen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind und die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet ist.

 

Quellen: Technische Richtlinien Messe München GmbH